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Dienstag, 12. Mai 2009

Personaler wollen Bewerbungsfotos sehen

Inzwischen dürfen Unternehmen keine Bilder mehr anfordern. Das Antidiskriminierungs Verordnung der EU wird seit Anfang 2007 in Deutschland umgesetzt. Dennoch, wenn in der Stellenanzeige steht »bitte übliche, aussagekräftige Unterlagen«, dann meinen die Personaler im Klartext: Wir wollen auch ein Gesicht und somint ein Bewerbungsfoto sehen!

Eine Bewerbung ist kein Schönheitswettbewerb. Aber ein gutes Bewerbungsbild kann Sympathie schaffen. Und der Auslöser für ein persönlches Gespräch sein.



Weitere Infos / http://www.stephandaniel.com/de/forum/bewerbungstipps.php

Fotograf Stephan Daniel, Tumblingerstr. 26, 80337 München, Tel. 089-76775055, http://www.stephandaniel.com/de/sitemap.xml

Donnerstag, 26. März 2009

Fotoverwendungsrechte Bildverwendungsrechte Bewerbungsfoto

Wer hat das Urheberrecht an meinen Fotos? ... und wer hat das Nutzungsrecht?


Jegliche Nutzung unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen des deutschen UrhG. (Urheberrechtsgesetz). Das "Urheberrecht" liegt immer beim "Urheber", also beim Fotografen. Die "Nutzungsrechte" über die Verwendung der Bilder an oder auf Handels- und/oder Werbeprodukten werden per Vertrag vereinbart, grundsätzlich ist jedoch ein deutlicher Hinweis auf den Urheber am Bild erforderlich (Urhebervermerk gem. §13.UrhG).

Bei privater Verwendung (Bewerbung, Dissertationen, PR, Sedcard etc.) ist ein entsprechender Vermerk auf der Rückseite des Bildes oder am Bild anzubringen.

Bildverwendungsrechte bei Bewerbungsfotos:
Marktüblich ist die private Verwendung durch den Kunden.