Donnerstag, 26. März 2009

Fotoverwendungsrechte Bildverwendungsrechte Bewerbungsfoto

Wer hat das Urheberrecht an meinen Fotos? ... und wer hat das Nutzungsrecht?


Jegliche Nutzung unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen des deutschen UrhG. (Urheberrechtsgesetz). Das "Urheberrecht" liegt immer beim "Urheber", also beim Fotografen. Die "Nutzungsrechte" über die Verwendung der Bilder an oder auf Handels- und/oder Werbeprodukten werden per Vertrag vereinbart, grundsätzlich ist jedoch ein deutlicher Hinweis auf den Urheber am Bild erforderlich (Urhebervermerk gem. §13.UrhG).

Bei privater Verwendung (Bewerbung, Dissertationen, PR, Sedcard etc.) ist ein entsprechender Vermerk auf der Rückseite des Bildes oder am Bild anzubringen.

Bildverwendungsrechte bei Bewerbungsfotos:
Marktüblich ist die private Verwendung durch den Kunden.

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