Donnerstag, 26. März 2009

Business- und Bewerbungsfoto?

Worin besteht der Unterschied zwischen „Business-“ und „Bewerbungsfoto“?

Businesportrait bedeutet, dass die Bilder gewerblich oder freiberuflich genutzt werden. Private Bilder wie Akt oder Bewerbung werden lediglich „privat“ genutzt. Jegliche Nutzung unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen des deutschen UrhG. (Urheberrechtsgesetz). der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Eine weitere Variante wäre die Verwendung kommerzieller Art: z. B. als Werbemotiv auf einem Produkt, CD-Cover oder Kalender etc. Der Unterschied liegt also in der Verwendung der Bilder durch den Auftraggeber. Bei Websites ist der Bildnachweis im Impressum mit Link auf http://www.stephandaniel.com/ zu führen (Urhebervermerk gem. §13.UrhG). Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Keine Kommentare: